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Stiftung Lebenshilfe Augsburg

Die Stiftung wurde am 17. September 1998 vom Verein Lebenshilfe Augsburg errichtet und am 20. Oktober 1998 durch die Regierung von Schwaben als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Augsburg genehmigt. Das Grundkapital stammte aus einer Erbschaft. Nach ihrer Gründung stellten sich für die Besetzung der ehrenamtlichen Posten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur Verfügung. Der Stiftungsrat setzt sich derzeit zusammen aus ranghohen Vertretern aus Politik und Wirtschaft. Die Mittelvergabe erfolgt nach einem schriftlichen Antrag an den Stiftungsvorstand. Die Aufgaben der Stiftung sind in einer Satzung festgelegt.  Alle Fakten

Vorstand der Stiftung Lebenshilfe Augsburg

Unsere Vorstandsmitglieder und unsere Geschäftsführung lenken behutsam die Geschäfte der Stiftung Lebenshilfe Augsburg und setzen sich mit ganzem Herzen für den Erfolg unserer Stiftung ein.  Mehr

Satzung der Stiftung Lebenshilfe Augsburg

Die Lebenshilfe-Augsburg-Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Augsburg. Für was wir uns einsetzen und zu was wir uns verpflichten, haben wir in unserer Satzung definiert.  Mehr