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Testamentgestaltung

Ihr Testament zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Augsburg

Die Stiftung Lebenshilfe Augsburg kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte des Vereins Lebenshilfe Augsburg beständig unterstützt werden.

Sie selbst legen im Testament fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der Stiftung Lebenshilfe Augsburg vererben.

Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Augsburg kommt ungeschmälert an, da die Stiftung Lebenshilfe Augsburg als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.

Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten und gehen den Weg mit Ihnen bis zum Ende. Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften Sie zusammen mit uns die Zukunft von Menschen mit Behinderung.

Wir zeigen Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie nachhaltig Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung helfen können:

Vermächtnis eines Vermögenteils

Frau Mustermann möchte, dass nach ihrem Tod ein Teil ihres Vermögens der Stiftung Lebenshilfe Augsburg zu Gute kommt. Nach Beratung mit ihrem Rechtsanwalt/Notar bzw. Steuerberater verfügt sie letztwillig:

„Die Stiftung Lebenshilfe Augsburg, Elmer-Fryar-Ring 90, 86391 Stadtbergen
erhält als Vermächtnis _______ Euro und /oder ____ Wertpapiere und/oder ___%
meines Vermögens und/oder das Grundstück ____Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift“

Selbstverständlich können Sie mit Unterstützung eines Notars auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag verfassen.