Zustiftung oder Spende
Ihre Zustiftung zur Stiftung Lebenshilfe Augsburg
Bei einer Zustiftung zur Stiftung Lebenshilfe Augsburg wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Die Erträge daraus fließen jährlich und somit dauerhaft in die Arbeit der Lebenshilfe Augsburg ein: zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Förderbedarf in unseren Einrichtungen, aber auch von hilfsbedürftigen Familien direkt, um ihnen die oft großen Belastungen zu erleichtern und eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wir helfen da, wo Unterstützung dringend gebraucht wird. Somit bedeutet eine einmalige Zustiftung zum Stiftungskapital eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung.
Mit Ihrer Zustiftung stimmen Sie dem Stiftungsgedanken der Stiftung Lebenshilfe Augsburg zu: „2.1 Die Stiftung fördert behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen. 2.2 Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung einzelner Maßnahmen des Vereins Lebenshilfe Augsburg verwirklicht. Aufgabe und Zweck der Lebenshilfe Augsburg e.V. ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die eine wirksame Lebenshilfe für behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen aller Altersstufen darstellen.“
Mit Ihrer Zustiftung sind Sie Teil des sicheren Halts, den die Stiftung Lebenshilfe Augsburg der Arbeit des Vereins Lebenshilfe Augsburg gibt.
Im Gegensatz zur Zustiftung wird eine Spende an die Stiftung Lebenshilfe Augsburg nicht dem Stiftungskapital zugebucht, sondern wird zeitnah verwendet. Das heißt die Spende wird in voller Höhe für ein wichtiges Projekt in unseren Einrichtungen ausgegeben und wird verbraucht – z.B. für ein integratives Kulturprojekt, für eine Renovierungsaktion oder kleinere Anschaffungen in einer unserer Einrichtungen, für Freizeitmaßnahmen und, und, und …