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Die Stiftung Lebenshilfe Augsburg

Die Stiftung wurde am 17. September 1998 vom Verein Lebenshilfe Augsburg errichtet und am 20. Oktober 1998 durch die Regierung von Schwaben als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Augsburg genehmigt. Das Grundkapital stammte aus einer Erbschaft. Nach ihrer Gründung stellten sich für die Besetzung der ehrenamtlichen Posten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur Verfügung. Der Stiftungsrat setzt sich derzeit zusammen aus ranghohen Vertretern aus Politik und Wirtschaft. Die Mittelvergabe erfolgt nach einem schriftlichen Antrag an den Stiftungsvorstand. Die Aufgaben der Stiftung sind in einer Satzung festgelegt.  Alle Fakten

Hier geht es zu den Stifterblättern, in denen wir Sie über die Mittelverwendung informieren: http://www.stiftung-lebenshilfe-augsburg.de/stiftblatt/